SCHELL Hinweisgebersystem

Möglichkeit zum Melden von Verstößen gegen Gesetze und unternehmensinterne Richtlinien

SCHELL bietet allen Mitarbeitern des Unternehmens sowie auch Dritten ein Hinweisgebersystem, an das vermeintliche Verstöße gegen Gesetze sowie gegen unternehmensinterne Richtlinien jederzeit – unter Wahrung der Anonymität – gemeldet werden können.

Mit dieser Aufgabe wurde die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München beauftragt, so dass eine vertrauliche Behandlung garantiert wird und sichergestellt ist, dass niemand allein durch die Inanspruchnahme des Hinweisgebersystems Nachteile erleidet. Ausgenommen hiervon sind Fälle, bei denen das Hinweisgebersystem vorsätzlich missbraucht wird. Schließlich gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Sie erreichen die Meldestelle über folgende Möglichkeiten:

Die Meldung und die Kommunikation im Falle eines Hinweises erfolgt ausschließlich über die Server der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft.