Legionellengefahr trotz fehlender Untersuchungspflicht
Viele Betreiber gehen davon aus, dass eine fehlende Untersuchungspflicht bei 1- und 2-Familienhäusern und in Wohngebäuden mit dezentralen Trinkwassererwärmern gleichzusetzen ist mit einer grundsätzlich hygienisch sicheren Trinkwasserinstallation.
Dies kann, muss jedoch nicht zwangsläufig der Fall sein. An dieser Stelle kann nicht auf alle Bauformen und Betriebsweisen von de-zentralen Trinkwassererwärmern eingegangen werden, obwohl auch sie einen bedeutenden Einfluss auf die hygienische Sicherheit dieser Geräte haben. Ein Praxisbeispiel: Ein dezentraler Wärmetauscher, der permanent von wenig Heizungswasser durchflossen wird, ist sicherlich hygienisch schlechter zu bewerten als ein nur bei Warmwasseranforderung mit Heizungswasser durchströmter Plattenwärmetauscher, der zudem noch schnell auskühlt, weil der Hersteller aus diesem Grund für dieses Bauteil keine Dämmung vorgesehen hat. Auch gibt es wichtige Unterschiede beim Kaltwasseranschluss und der Verlegung der Kaltwasserleitung im Gerät. Ein in das Gerät integrierter Kaltwasserzähler und einteilige Kreuzungsstücke mit dem Warmwasser sind eher suboptimal, da sich dadurch das Kaltwasser unzulässig erwärmen kann. In der Folge können sich dann Legionellen nicht nur im unzureichend erwärmten Trinkwasser warm (PWH) übermäßig vermehren, sondern auch im Trinkwasser kalt (PWC). Also sollte der Wasserzähler besser mit Abstand zum Gerät montiert werden.