Spülen der Trinkwasserleitung: Wiederinbetriebnahme nach Umbau und Sanierung
Umbau- und Sanierungsarbeiten in (halb-)öffentlichen und gewerblichen Gebäuden stellen unter Umständen ein Risiko für die Trinkwasserhygiene dar. Einerseits können sich Bakterien aufgrund der langen Wasserstagnation auf ein gesundheitsschädliches Maß vermehren, andererseits besteht die Gefahr der Verunreinigung der Trinkwasserinstallation durch Baustellenschmutz oder kontaminierte Bauteile. Der fachgerechten Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen nach Renovierungsarbeiten kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Das Wissen um entsprechende Maßnahmen ist nicht nur für Betreiber und Fachhandwerker, sondern vor allem auch für Fachplaner essenziell. In diesem Blogartikel erfahren Sie, was es bei der Wiederinbetriebnahme zu beachten gilt und wie die Trinkwassergüte während und nach Renovierungsarbeiten bestmöglich geschützt wird.
Maßnahmen für die Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserleitungen nach Betriebsunterbrechungen
Trinkwasser ist wie jedes Lebensmittel verderblich und unterliegt strengen Richtlinien. Bereits nach 72 Stunden können sich Bakterien, wie z. B. Legionellen auf ein kritisches Niveau vermehren und die Gesundheit der Nutzer gefährden. Wochen- oder gar monatelange Betriebsunterbrechungen sind für die Trinkwasserhygiene daher ein ernstzunehmendes Problem. Die Definition, was eine Betriebsunterbrechung ist und wie eine fachgerechte Wiederinbetriebnahme zu erfolgen hat, findet sich in den Reihen DIN EN 806, DIN 1988 und DVGW W551- 3 (A).
Welche Maßnahmen für die Wiederinbetriebnahme nach einem bestimmten Zeitraum gelten, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
Wichtig zu wissen: Die „Freigabeprüfungen“, die nach einer Betriebsunterbrechung von mehr als 4 Wochen nötig sind, führen zu einem erheblichen Mehraufwand und zu einer längeren Phase der Ungewissheit. Denn erst nach 24 Wochen, also einem halben Jahr, weiß man, ob die Trinkwasserinstallation auch längerfristig einwandfreies Trinkwasser im Hinblick auf Legionellen liefert. Fachplaner sollten den Umfang und die Vorgehensweise bei „Freigabeprüfungen“ zeitlich und kostenseitig in den Ausschreibungen, insbesondere bei Bestandssanierungen, berücksichtigen.
Wird die Trinkwasserinstallation während sehr langer Bauarbeiten von der öffentlichen Versorgung abgetrennt, entsprechen die Maßnahmen der Wiederinbetriebnahme dem Vorgehen bei einer neu errichteten Trinkwasserinstallation gemäß DIN EN 806-4: Die Trinkwasserinstallation wird gespült und es erfolgen ebenfalls mikrobiologische „Freigabeprüfungen“.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass eine Wiederinbetriebnahme nach mehr als vier Wochen mit einem oftmals zu hohen personellen, zeitlichen und monetären Aufwand verbunden ist. Die für den Betreiber vergleichsweise einfache Umsetzung einer Stagnationsspülung nach spätestens 72 Stunden, z. B. mithilfe des SCHELL Wassermanagement-Systems SWS, bindet hingegen weniger Ressourcen. Für den öffentlichen Bereich ist dieses Abwägen gemäß AMEV sogar Pflicht. Wenn sich höhere Investitionskosten durch geringere Betriebskosten rechtfertigen lassen, muss eine solche Lösung gewählt werden.
Nummer Sicher für Fachhandwerker: Trinkwasserprobe vor der Sanierung
Erfolgt eine Betriebsunterbrechung von bis zu 4 Wochen aufgrund von Arbeiten an der Trinkwasserinstallation, ist dem Fachhandwerker dringend anzuraten, vorher eine mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers zu veranlassen. Diese sollte der Fachplaner ausschreiben. Denn nur so kann der Fachhandwerker wissen, ob die Installation bereits vor seinen Arbeiten kontaminiert war oder nicht. Auch nach Abschluss seiner Arbeiten sollte er eine “Freigabeprüfung“ gemäß den Parametern der VDI 6023 Blatt 1, Tabelle 1, zuzüglich des Parameters Legionella, zum Zeitpunkt der werkvertraglichen Abnahme veranlassen. Denn bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden muss der Betreiber gemäß § 31 (4) TrinkwV nach frühestens 3 Monaten und spätestens 12 Monaten eigenständig und ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt eine Legionellenuntersuchung beauftragen. Sollten hierbei Legionellen nachgewiesen werden, kann der Fachhandwerker mit seinen Befunden seine fachgerechte Arbeit nachweisen.
Schutz vor Kontamination durch trocken geprüfte Bauteile
Nicht nur durch zu lange Stagnation kann die Trinkwassergüte während Sanierungs- und Umbauarbeiten gefährdet werden. Auch Schmutz, der während der Bauarbeiten entsteht, sowie produktionsseitig besiedelte Bauteile stellen ein Risiko dar. Während ersteres durch hygienische Arbeits- und Lagerungsbedingungen vor Ort reduziert werden kann, liegt die Verantwortung für eine produktionsseitige Kontamination von Bauteilen beim Hersteller. Wann immer möglich, sollten Bauteile im Produktionsprozess daher trocken geprüft werden. Sämtliche SCHELL Produkte sind trocken geprüft und bieten so einen effizienten Schutz des Trinkwassers gegen eine Kontamination mit gesundheitsrelevanten Bakterien. Bei Bauteilen, die sich nicht trocken prüfen lassen, da werkseitige Einstellvorgänge mit Wasser erfolgen müssen, z. B. bei Sicherungsarmaturen, gilt: Bauteile mit mikrobiologisch einwandfreiem Wasser prüfen und anschließend gegen eine übermäßige Vermehrung von unvermeidbaren Bakterien schützen – beispielsweise durch Desinfektionsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Fachhandwerker am Einbauort.