Die Qualität des Trinkwassers, wie es die Wasserversorger bereitstellen, entspricht grundsätzlich höchstem Niveau. Durch die Fluten sind jetzt aber Verschmutzungen aus Kläranlagen, Fahrzeugen, Industriebetrieben etc. in den Verantwortungsbereich des Wasserversorgers und an die Trinkwasser- und Heizungs-Installationen von Häusern gelangt. Daraus ergeben sich einige Risiken: Das Trinkwasser hat nicht die gewohnte Qualität und darf nicht oder nur mit Einschränkungen genutzt werden, wasserberührte Oberflächen sind mit Krankheitserregern und Chemikalien kontaminiert. Dazu gefährden Schlamm und Chemikalien technische Bauteile und führen später zu Ausfällen von mechanischen Sicherungseinrichtungen, zu Außen- und zu Innenkorrosion, denn dauerhaft durchfeuchtete Dämmungen z. B. von Rohrleitungen oder Armaturen verursachen später Lochkorrosionsschäden.
Überprüfung der kompletten Heizungs- und Trinkwasserinstallation
Erst wenn das Trinkwasser vom Versorger wieder als Lebensmittel freigegeben ist, machen die nachfolgend beschriebenen Spülungen und Desinfektionsmaßnahmen in der Trinkwasser-Installation Sinn. Denn ohne diese Freigabe würde das nachströmende Wasser die Trinkwasser-Installation erneut verunreinigen. Darum muss zunächst die komplette Heizungs- und Trinkwasser-Installation überprüft werden, inwieweit sie mit dem Wasser der Flut in Kontakt gekommen sind. Heizungsanlagen und Warmwasserbereiter werden bei einem solchen Kontakt in aller Regel nicht repariert, sondern vollständig erneuert. Jede beschädigte oder mit Wasser unklarer Beschaffenheit geflutete Installation sollte nach einer fachgerechten Reparatur auf Dichtheit überprüft, gereinigt (Tab. 1) und bei einer Trinkwasser-Installation auch erst anschließend desinfiziert werden (Tab. 2).
Wesentliche Hinweise zur Vorgehensweise finden sich im DVGW-Arbeitsblatt W 557 „Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen“ (Okt. 2012) sowie im ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen…“. Die in Tabelle 2 angegebenen Konzentrationen und Einwirkzeiten für die Anlagendesinfektion sind unbedingt einzuhalten, um die volle Wirkung zu erzielen und gleichzeitig Schäden an der Installation vorzubeugen.
Umgang mit offenen und halbfertigen Installationen
„Halbfertige“ bzw. geborstene Trinkwasser-Installationen, die beispielsweise in einem Roh- oder Neubau geflutet wurden, sind so zu verschließen, dass sie umgehend entsprechend der Regelwerke von ZVSHK und DVGW mit einem Wasser-/Luft -Gemisch gespült und gereinigt werden können (Tab. 1). Möglicherweise müssen komplexe Installationen dafür in kleinere Einheiten unterteilt werden. Befindet sich die Trinkwasser-Installation in einem Objekt mit hohen hygienischen Anforderungen (z. B. Alten- und Pflegeheim, Krankenhaus), empfiehlt sich eine Desinfektion und anschließende mikrobiologische Freigabe-Untersuchung.
Bei Heizungs-Rohren ist eine Desinfektion nicht notwendig, aber die Bauteile müssen ebenfalls innen frei von Feststoffen sein, da diese sonst zu Störungen führen würden.
Bei Trinkwasser-Installationen ist möglichst immer eine mikrobiologische Wasseruntersuchung durchzuführen (Tab. 3). Diese Untersuchungen liefern die notwendigen Informationen, wie erfolgreich die Reinigung und Desinfektion aus hygienischer Sicht war und sichern damit auch die Arbeiten des Fachhandwerkers ab. Dabei ist mindestens auf die mikrobiologischen Parameter „Allgemeine Bakterien“, „Coliforme Bakterien“ und „E. Coli“ gemäß Tabelle 3 zu untersuchen. Letztgenanntes Bakterium ist der Anzeiger einer fäkalen Verunreinigung. Weitergehende Untersuchungen auf Legionellen sind nicht notwendig, auf Pseudomonaden nur bei besonderen Fragestellungen.
Umgang mit unbeschädigten Installationen
Noch nicht wieder genutzte und intakte Trinkwasser-Installationen dürfen erst dann wieder zur Abgabe von Trinkwasser als Lebensmittel genutzt werden, wenn das Trinkwasser generell vom Versorger frei gegeben wurde und eine Reinigung und Spülung der Trinkwasser-Installation erfolgt ist. Vor der Spülung wird die Anlage im ersten Schritt nach unten komplett entleert und sofort wieder mit Trinkwasser gefüllt, um Korrosionsschäden durch eine Teilbefüllung zu verhindern. Durch diese Entleerung nach unten werden lokale Kontaminationen zum Beispiel aus dem Kellerbereich nicht im gesamten Gebäude verteilt, die vielleicht über Sicherungsarmaturen eingedrungen sind. Anschließend ist eine Dichtheitsprüfung sinnvoll, wenn Beschädigungen an Rohrleitungen oder Armaturen vermutet werden, die beispielsweise durch aufschwimmende Gegenstände während einer Flutung entstanden sind. Eine längere Entleerung der Leitungen ist generell zu vermeiden, damit es nicht nachfolgend zu Schäden durch Innenkorrosion kommt.
Umgang mit gefluteter Neuware
Normalerweise ist die Entsorgung von gefluteten Bauteilen die sinnvollste Lösung, selbst wenn sie unbeschädigt erscheinen. Ist dies aus Materialmangel nicht möglich, und sind die Bauteile erkennbar nass oder sogar in Mitleidenschaft gezogen, empfiehlt sich eine Nachfrage beim Hersteller zur weiteren Vorgehensweise. Kontaminiertes Schmutzwasser kann sogar in Beutelverpackungen oder abgestopfte Rohre eingedrungen sein, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Zwingt also Materialmangel zur Weiternutzung, müssen bei Rohren, Verbindern und anderen Bauteilen die Stopfen/Verpackungen entfernt, die Produkte mit einwandfreiem Trinkwasser durchgespült und dann zügig getrocknet werden (Rohre mit Gefälle lagern). Wo immer dies notwendig und möglich (Materialverträglichkeit) ist, sollten geflutete Bauteile für die Trinkwasser-Installation wie Rohre und Verbinder ausschließlich für Heizungs-Installationen verwendet werden. Grundsätzlich dürfen bei Reinigungsmaßnahmen keinerlei Ablagerungen in den Produkten verbleiben, da sie unter anderem Wasser binden und Bakterien eine gute Vermehrungsmöglichkeit bieten würden. Auch zur Desinfektion von einzelnen Bauteilen finden sich im DVGW W 557 wertvolle Hinweise – z. B. im Kapitel „7.3 Desinfektion von Apparaten und Bauteilen“. Werden solchermaßen gereinigte und desinfizierte Bauteile in der Trinkwasser-Installation verwendet, müssen diese Trinkwasser-Installationen nach dem Einbau erneut gründlich gespült (Tab. 1) und im Zweifelsfall gemäß Tab. 2 desinfiziert werden. Eine mikrobiologische Kontrolluntersuchung ist sinnvoll bzw. kann vom Gesundheitsamt angeordnet werden.
Fazit:
Ein Regelwerk für diese Fälle wie Überschwemmung, Hochwasser oder Flut gibt es nicht. Doch insbesondere die DVGW Arbeitsblätter W 556 und W 557 geben eine gute Orientierung, ersetzen jedoch nicht die übergeordneten Anweisungen der lokalen Gesundheitsämter und Wasserversorger.