SCHELL Hinweisgebersystem
Möglichkeit zum Melden von Verstößen gegen Gesetze und unternehmensinterne Richtlinien
SCHELL bietet allen Mitarbeitern des Unternehmens sowie auch Dritten ein Hinweisgebersystem, an das vermeintliche Verstöße gegen Gesetze sowie gegen unternehmensinterne Richtlinien jederzeit – unter Wahrung der Anonymität – gemeldet werden können.
Mit dieser Aufgabe wurde die BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in München beauftragt, so dass eine vertrauliche Behandlung garantiert wird und sichergestellt ist, dass niemand allein durch die Inanspruchnahme des Hinweisgebersystems Nachteile erleidet. Ausgenommen hiervon sind Fälle, bei denen das Hinweisgebersystem vorsätzlich missbraucht wird. Schließlich gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung.
Sie erreichen die Meldestelle über folgende Möglichkeiten:
- Telefon-Hotline: 0211 9232470-7 (Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr)
- Hinweisgeberportal: https://portal.bdolegal-whistleblower.de/
- E-Mail: [email protected]
- Postalisch: BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Zielstattstraße 40, 81379 München
Die Meldung und die Kommunikation im Falle eines Hinweises erfolgt ausschließlich über die Server der BDO Legal Rechtsanwaltsgesellschaft.