Dezentrale Trinkwassererwärmer in Wohngebäuden – das können Betreiber tun, um Mieter vor Legionellen zu schützen
In vielen Wohnungen in Deutschland findet man in Küchen und Badezimmern dezentrale Trinkwassererwärmer. Gebäudebetreiber gehen häufig davon aus, dass der Erhalt der Trinkwasserhygiene bei Gebrauch dieser Geräte unbedenklich ist, da keine Pflicht zur Legionellenprüfung gemäß § 31 TrinkwV besteht. Laut Umweltbundesamt zeigen Erkenntnisse aus der Praxis jedoch, „dass es auch in dezentralen Trinkwassererwärmern und in den dahinterliegenden Leitungen zu einer Legionellenvermehrung kommen kann.“ Wie Betreiber zum Erhalt der Trinkwassergüte und zur Sicherheit der Nutzer beitragen können, erfahren Sie im Folgenden.
Konkrete Maßnahmen zum Erhalt der Trinkwassergüte
Legionellen können zu schwerwiegenden Krankheiten wie der Legionellose (atypische Lungenentzündung) führen und stellen besonders für Menschen mit geschwächtem Immunsystem eine ernstzunehmende Gefahr dar. Zum Schutz von Bewohnern und Nutzern sollten Vermieter und Wohnungsbaugesellschaften vor allem diese drei entscheidenden Faktoren beachten, um den hygienischen Betrieb dezentraler Trinkwasserwärmer sicherzustellen:
- Die optimalen Wachstumsbedingungen für Legionellen befinden sich im Temperaturbereich von 30 bis 45 °C. Deswegen ist es essentiell, dass im gesamten Fließweg des Trinkwassers kalt bis zu den dezentralen Trinkwassererwärmern die Temperatur von 25 °C nicht überschreitet.
- Das Trinkwasser kalt sollte möglichst keine Legionellen in 100 ml aufweisen. Für aussagekräftige Untersuchungsergebnisse ist eine fachgerecht ausgeführte Probenahme von Nöten. Laut DVGW W 551 besteht in allen Gebäudetypen eine Untersuchungspflicht auf Legionellen, wenn der Verdacht besteht, dass sich das Kaltwasser auf mehr als 25 °C erwärmt hat.
- Die Konstruktion und Betriebsweise der dezentralen Trinkwassererwärmer sollten „legionellenfeindlich“ sein. Hier finden Sie anschauliche Beispiele und erfahren, welche Faktoren von Bedeutung sind.
Ob Betreiber schon alle weiteren wichtigen Stellschrauben nutzen, um die Trinkwasserqualität zu erhalten, kann mithilfe unserer praktischen Checkliste überprüft werden.
Und noch ein Tipp für Mieter: Auch während der Urlaubszeit hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Wasserwechsel insbesondere auch bei dezentralen Trinkwassererwärmern über alle Entnahmestellen sichergestellt ist. Im Alltag geschieht dies durch die normale Nutzung. Bei längerer Abwesenheit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder übernimmt ein Nachbar und dreht die Armaturen alle 72 Stunden auf. Oder man lässt nach seiner Rückkehr alle Entnahmestellen so lange laufen, bis das Kaltwasser eindeutig kalt und das Warmwasser eindeutig heiß aus der Armatur fließt.