T-Stück-Installationen mit klaren einfachen Fließwegen gemäß Trinkwasserverordnung 2023
Noch immer hält sich in Teilen der Branche die Ansicht, dass für den Erhalt der Wassergüte allein die Rohrleitungsführung und endständige Spülstationen ausreichend sind. Dabei gilt gemäß § 10 der Trinkwasserverordnung 2023 (TrinkwV) als „Stelle der Einhaltung der Anforderungen“ immer der „Austritt aus den Entnahmestellen für Trinkwasser“ oder „an der nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendigen Sicherungseinrichtung“. Hier, und nicht an der Spülstation, werden auch die Wasserproben für die vorgeschriebenen Untersuchungen entnommen und die Ergebnisse gegen die Werte der Trinkwasserverordnung 2023 gespiegelt. Wird also eine Entnahmestelle, beispielsweise in einem großen Mehrfamilienhaus, nicht ausreichend genutzt, entsteht selbst bei einer Durchgangswandscheibe eine Totleitung bis zum Auslass aus der Entnahmestelle. Und zu Totleitungen nimmt die VDI 6023 Blatt 1 unter 5.3.8 deutlich Stellung: „Unzulässig sind nicht nur Bypassleitungen, bei denen keine Durchströmung nach spätestens 72 Stunden sichergestellt ist, und Totleitungen mit verschlossenen Enden, sondern auch ungenutzte Entnahmestellen. Letztere sind aufgrund ihrer Schnittstelle zur Umgebung besonders kritisch, da Mikroorganismen unter Umständen gegen die Fließrichtung (Rückverkeimung) in die Installation gelangen können.“
Vor diesem Hintergrund sind viele der heutigen Rohrleitungsführungen zu hinterfragen. Denn wenn jede Entnahmestelle ohnehin genutzt werden muss, dann sollten vor allem wieder einfache klare Fließwege bevorzugt werden. Dies ist in besonderem Maße bei T-Stück-Installationen mit vergleichsweise geringem Wasserinhalt und geringen Oberflächen gegeben. Geringe Oberflächen schützen das Trinkwasser kalt passiv gegen eine übermäßige Erwärmung. Übrigens haben T-Stück-Installationen nie den Rang einer a. a. R. d. T. verloren.
Grundsätzlich sind also individuelle Lösungen gefragt. So sollten beispielsweise saisonal ungenutzte Entnahmestellen wie zur Gartenbewässerung möglichst eingeschleift werden. Und beim Einsatz von Kleinstdurchlauferhitzer muss der Planer die Rohrleitungen deutlich kleiner dimensionieren, da steckerfertige Geräte lediglich einen Berechnungsdurchfluss von 0,03 l/min haben, also weniger als die Hälfte „normaler“ Entnahmestellen (0,07 l/min). Ohne diese Berücksichtigung wären die zuführenden Leitungen zu Kleinstdurchflusserwärmern um mehr als 50 % überdimensioniert.
Unterschiedliche Anforderungen in großen, gemischt genutzten Mehrfamilienhäusern
Lebensmitteleinzelhandel
Im Erdgeschoss von innerstädtischen Mehrfamilienhaus-Immobilien befinden sich oft Geschäfte des täglichen Bedarfes, wie Lebensmittelgeschäfte. Sie haben in aller Regel 6 Tage die Woche über mehr als 10 Stunden geöffnet, so dass hier von einem ausreichenden Wasserwechsel allein schon durch die regelmäßige Nutzung auszugehen ist. Allerdings kommt hier der Handhygiene eine besondere Bedeutung zu: Denn die Hände des Personals kommen durchgehend mit verpackten oder offenen Lebensmitteln in Kontakt. Auch deshalb sollte eine besondere Aufmerksamkeit auf helle freundliche und vor allem saubere Personalräume gelegt werden, die zur Körperreinigung einladen. Berührungslose Armaturen minimieren gerade unter diesen Umständen das Ausmaß möglicher Kontaminationen, die über Hände übertragen werden. Sie tragen also nicht nur zur Lebensmittelsicherheit, sondern auch zu einem geringeren Krankenstand des Personals bei.
Büroräume
In Büroräumen sind es die Kunden- und Personal-WCs, die einen modernen und sauberen Eindruck hinterlassen müssen. Große, an den Rändern hinterleuchtete Spiegelflächen verschaffen auch kleinen Räumen eine optische Größe und Helligkeit (Abb. 2). Da in Büros auch Brückentage oder Betriebsferien über den Jahreswechsel haben, kommt es hier zu Betriebsunterbrechungen, die durch organisatorische oder technische Maßnahmen kompensiert werden müssen (VDI 6023 Blatt 1). Denn eine unzulängliche Wasserbeschaffenheit während dieser Betriebsunterbrechungen kann auch einen Einfluss auf die Nutzungsbereiche anderer Mieter im gemischt genutzten Mehrfamilienhaus haben.
Der Erhalt der Trinkwassergüte im großen Mehrfamilienhaus und in Immobilien mit gemischter Nutzung, kann nur dann gelingen, wenn Besitzer und alle Mieter ihre Aufgaben genau kennen und umsetzen. Denn nicht oder unzureichend genutzte Bereiche der Trinkwasserinstallation können einen Einfluss auf andere Bereiche im Gebäude haben, in denen Lebensmittel verkauft oder Patienten behandelt werden. Daher ist es wichtig, dass in einem ersten Schritt der Fachplaner den Auftraggeber in dieser Hinsicht berät und dann die Pflicht zum regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel im Mietvertrag verankert wird. Diese Art der Sensibilisierung ist ein erster wichtiger Schritt, kann aber keine technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zum Wasserwechsel über alle Entnahmestellen ersetzen.
Autor: Dr. Peter Arens, Experte für Trinkwasserhygiene bei SCHELL
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