Trinkwasseranalyse: Kriterien für die Probenahme von Trinkwasser
Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel. Doch unzulässige Veränderungen sind ohne Hilfsmittel nicht wahrnehmbar. Daher sind regelmäßige Trinkwasseruntersuchungen für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben: In der Wohnungswirtschaft erfolgen sie nur alle drei Jahre, im Gesundheitssektor oder in Hotels mindestens jährlich, zumeist aber noch häufiger. Für die Aussagekraft der Ergebnisse einer Trinkwasseranalyse sind vor allem die Festlegung repräsentativer Probenahmestellen und eine fachgerechte Probenahme notwendig.
Wie jedes Lebensmittel ist auch Trinkwasser grundsätzlich verderblich. Stagniert es zu lange, können sich Bakterien, z. B. Legionellen, auf ein gesundheitsgefährdendes Maß vermehren. Je nach Verwendungszweck gibt es zwei verschiedene „Haltbarkeitsdaten“ für Trinkwasser: Wenn das Trinkwasser unmittelbar als Lebensmittel oder für dessen Zubereitung genutzt wird, soll es nicht länger als 4 Stunden in der Armatur und Trinkwasserinstallation gestanden haben. Wird es für andere Zwecke wie Händewaschen oder Duschen genutzt, dürfen maximal 72 Stunden ohne Nutzung verstrichen sein. Die 4 Stunden gelten dann auch für die Kontrolle von Werkstoffparametern, die vergleichsweise schnell ins Trinkwasser übergehen können. Die max. 72 gelten vor allem für mikrobiologische Parameter, da Bakterien etwas Zeit für eine übermäßige Vermehrung benötigen. Es ist also bei der Beauftragung von Wasseruntersuchungen wichtig, das Ziel der Untersuchungen exakt mitzuteilen, damit das Labor die richtigen Probennahmegefäße dabeihat und vor Ort die richtige Probennahme durchführen kann. Die Wasserprobe für Werkstoffe muss beispielsweise als S-0, S-1 und S-2 Probe nach vierstündiger Stagnation entnommen werden, während der Parameter „Legionellen“ im bestimmungsgemäßen Betrieb bestimmt wird.
Analoges gilt für Trinkwasser kalt. Dieses darf im System und an jeder Entnahmestelle nach maximal 3 Liter Ablauf die bekannten 25 °C nicht überschreiten, ebenfalls nach 3 Liter Ablauf und gemessen in einem Volumen von 250 ml (VDI 6023 Blatt1). Gibt es Hinweise, dass diese 25 °C im kalten Trinkwasser überschritten werden, ist auch im sog. „Kaltwasser“ eine Untersuchung auf Legionellen im Trinkwasser verpflichtend (DVGW-Arbeitsblatt W 551). Dabei gilt es einen Mindestumfang an Probenahmestellen zu beachten (s. Grafik).